Sozialprojekte
Soweit die verfügbaren Spendengelder die benötigten Mittel der drei Gründerinnen zur Finanzierung ihrer Aktivitäten übersteigen, kann die Stiftung unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Bedingungen auch Beiträge an andere Organisationen leisten:
- der Verein, die Stiftung oder die Organisation, die das Gesuch stellt, muss anerkanntermassen im öffentlichen Interesse tätig sein;
- In der Regel, muss der Gesuchsteller Subventionen vom BSV erhalten;
- der Gesuchsteller muss zeigen, dass sein Tätigkeitsgebiet ausschliesslich oder hauptsächlich im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Folgen von genetischen Krankheiten (Erbkrankheiten) steht;
- der Gesuchsteller muss dem Stiftungsrat ein konkretes von einem Budget begleitetes Projekt auf dem Gebiete der Hilfe an Personen, die von genetischen (Erb-)krankheiten befallen sind;
- der Gesuchsteller muss sich verpflichten, die Öffentlichkeit über die Verwendung der Spende von TELETHON unter namentlicher Erwähnung von TELETHON zu informieren.
Einreichungsfrist für soziale Projekte : 1.Dezember jährlich.

ONLINE
PER SMS
SMS an die Nr.339 : TELETHON DE gefolgt vom Betrag. Beispiel: für eine direkte Zahlung von CHF 100 senden Sie TELETHON DE 100 an die Nr. 339
DDX Website
PER TELEFON
0800 850 860
Dank Ihrer Grosszügigkeit belaufen sich die Spenden 11 bis jetzt auf:
CHF 2’542’710.-
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